Folgeunterweisungen
Hier finden Sie meine Folgeunterweisungen
Sehr geehrte Damen und Herren zur Betreuung und zu den Unterweisungen gelten folgende Vorgaben:
Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.
Für Unternehmen die nach der DGUV V2 vertraglich durch Peter Fettke Arbeitssicherheit betreut werden entstehen bei Unterweisungen keine zusätzlichen Kosten. Für alle anderen Kunden die Unterweisungen anfordern, gelten die Angebotspreise.