Peter Fettke Arbeitssicherheit
1. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
(3) Diese Regelungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot, Unterlagen und Vertragsschluss/ Änderungen
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann dieses innerhalb von 2 Wochen von Fettke Arbeitssicherheit angenommen werden. Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen, die telefonisch erfolgen, müssen immer in Schriftform oder per Fax bestätigt werden.
2.2 Das Eignungs- und Verwendungsrisiko der Kaufsache trägt ausschließlich der Kunde. Die Fettke Arbeitssicherheit übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die im Auftrag genannten Preise.
3.2 Unterbringungskosten sowie Kosten für Unterkunft und für die Verpflegung außerhalb der Sshulungszeit tragen die Teilnehmer selbst und sind im Preis nicht inbegriffen.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Seminarunterlagen und Urheberrechte
4.1 Teilnehmer erhalten während der Seminare umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei Peter Fettke Arbeitssicherheit. Die Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Peter Fettke Arbeitssicherheit erlaubt.
4.2 Die überlassenen Unterlagen dürfen unter keinen Umständen für Dritte zugänglich gemacht oder für andere als die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke verwendet werden.
4.3 Zur Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme erhält jeder Teilnehmer nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung.
5. Ausführung des Auftrages
5.1 Peter Fettke Arbeitssicherheit behält sich das Recht vor, Schulungen oder Workshops abzusagen, wenn die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber unterrichtet.
5.2 Peter Fettke Arbeitssicherheit sich auch das Recht vor, einzelne Schulungen oder Workshops zu verschieben, wenn diese aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmer der Schulung oder Workshop krankheitsbedingt absagen.
5.3 Abmeldungen Kostenfreie Abmeldungen sind nur bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminares möglich und müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Bei später eingehenden Abmeldungen, bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme ist die volle Gebühr des Lehrganges zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der Abmeldung bei Peter Fettke Arbeitssicherheit. Die Nennung eines Teilnehmers der als Ersatz fungiert ist jederzeit möglich.
6. Mangelhaftung
Die Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
7.2 Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Ausgenommen hiervon ist ebenfalls die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.4 Werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im Sinne des 5.2 einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.5 Die Einschränkungen der 5.3 und 5.4 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.6 Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Verkäufer weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Verwender in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.7 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
8.1 Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag ersetzt und hebt mit Vertragsbeginn alle etwaigen früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand auf. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
8.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
9. Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand – Erfüllungsort
9.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Peter Fettke Arbeitssicherheit Gerichtsstand; dieser ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Peter Fettke Arbeitssicherheit Erfüllungsort.
Widerspruch gegen Werbe-Mails Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
Der Gerichtsstand Mittelneufnach: 20.02.2019